Pflanzenschutz

Der Pflanzenschutz hat das Ziel, Kulturpflanzen vor Schadorganismen und parasitären Einflüssen zu schützen.

Heute wird der "Integrierte Pflanzenschutz" gefordert, bei dem sich unter Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränken.

Pflanzenschutzarbeiten auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen sind nicht erlaubt und benötigen eine Sondergenehmigung vom zuständigen Pflanzenschutzamt. Entsprechende Maßnahmen dürfen dann nur von den dazu berechtigten Personen durchgeführt werden.

Auswahl möglicher Schadorganismen:

Schaderreger Beispiel Schaden
Insekten Kartoffelkäfer
Apfelwickler
Blattläuse
Goldafter
Gespinstmotte
Fraß- und Saugschäden
Pilze Mehltau
Rost
Sternenrußtau
Braunfäule
Zerstörung des Pflanzengewebes
Bakterien Feuerbrand
Schwarzbeinigkeit
Zerstörung der Pflanze
Viren Vergilbung
Obstvirosen
Ertrags- und Qualitätsverluste
Unkräuter Distel
Vogelmiere
Klettenlabkraut
Konkurrenz zur Kulturpflanze
Nematoden Stengelälchen
Zystennematoden
Wuchsdepression
Milben Spinnmilben Saugschäden

Das Pflanzenschutzgesetz beinhaltet Vorgaben zur Durchsetzung des Pflanzenschutzes und der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmittel für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt entstehen.

Unsere praxiserprobten Methoden verwenden ausschließlich zugelassene Präparate.


Desinfektion

Eine Desinfektion ist das Abtöten von pathogenen Keimen bzw. das irreversible Inaktivieren von krankheiterregenden Keimen in und an kontaminierten Objekten.

Aufgabe der Desinfektion ist, die Anzahl der vorhandenen Krankheitskeime zu reduzieren bzw. vollständig abzutöten.

Das Gesundheitsamt hat auf einen hinreichenden Bestand an Desinfektoren in seinem Bezirk zu achten.

Mit unseren Erfahrungen lösen wir Ihr Problem.

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