Der Pflanzenschutz
hat das Ziel, Kulturpflanzen vor Schadorganismen und
parasitären Einflüssen zu schützen.
Heute wird der "Integrierte Pflanzenschutz"
gefordert, bei dem sich unter Berücksichtigung
biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer
sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die
Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das
notwendige Maß beschränken.
Pflanzenschutzarbeiten
auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch
genutzten Flächen sind nicht erlaubt und benötigen eine
Sondergenehmigung vom zuständigen Pflanzenschutzamt.
Entsprechende Maßnahmen dürfen dann nur von den dazu
berechtigten Personen durchgeführt werden.
Auswahl möglicher
Schadorganismen:
Schaderreger |
Beispiel |
Schaden |
Insekten |
Kartoffelkäfer
Apfelwickler Blattläuse Goldafter Gespinstmotte |
Fraß- und Saugschäden |
Pilze |
Mehltau
Rost Sternenrußtau
Braunfäule |
Zerstörung
des Pflanzengewebes |
Bakterien |
Feuerbrand
Schwarzbeinigkeit |
Zerstörung
der Pflanze |
Viren |
Vergilbung
Obstvirosen |
Ertrags-
und Qualitätsverluste |
Unkräuter |
Distel
Vogelmiere Klettenlabkraut |
Konkurrenz
zur Kulturpflanze |
Nematoden |
Stengelälchen
Zystennematoden |
Wuchsdepression |
Milben |
Spinnmilben |
Saugschäden |
Das Pflanzenschutzgesetz
beinhaltet Vorgaben zur Durchsetzung des Pflanzenschutzes
und der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung von
Pflanzenschutzmittel für die Gesundheit von Mensch und
Tier sowie für den Naturhaushalt entstehen.
Unsere praxiserprobten
Methoden verwenden ausschließlich zugelassene Präparate.
Eine
Desinfektion ist das Abtöten von pathogenen Keimen bzw.
das irreversible Inaktivieren von krankheiterregenden
Keimen in und an kontaminierten Objekten.
Aufgabe der Desinfektion
ist, die Anzahl der vorhandenen Krankheitskeime zu
reduzieren bzw. vollständig abzutöten.
Das Gesundheitsamt hat auf
einen hinreichenden Bestand an Desinfektoren in seinem
Bezirk zu achten.
Mit
unseren Erfahrungen lösen wir Ihr Problem.
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